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Steinschlag Teilkasko: Das Wichtigste in Kürze...

  • Andreas Koop
  • 15. Nov. 2019
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 22. Nov. 2019

Häufigster Teilkaskoschaden:

  • Durch Steinschläge werden in Deutschland pro Jahr mehr als zwei Millionen Autoverglasungen beschädigt. Damit sind Steinschlagschäden der mit Abstand häufigste Teilkaskoschaden.

  • Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten für Schäden an der gesamten Autoverglasung. Alle Teilkaskoleistungen sind in der Vollkaskoversicherung inbegriffen.

  • Wenn kaputte Scheiben Ihres Autos ausgetauscht werden müssen, zahlen Sie nur die Selbstbeteiligung für die Teilkasko, in der Regel 150 Euro.

  • Für eine Glasreparatur brauchen Sie bei den Glaspartnern der Autoversicherer nichts zu bezahlen – die Betriebe rechnen direkt mit diesen ab.

Besonderheiten bei der Schadenregulierung: Wann und was zahlt die Teilkasko bei Steinschlag im Autoglas?


Mit gesprungenen Windschutzscheiben haben die Versicherer in Deutschland sehr häufig zu tun. Deshalb gibt es bei der Schadenregulierung ein paar Besonderheiten. Wenn Sie eine Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen haben:

  • zahlt Ihre Kfz-Versicherung alle Kosten für die Reparatur Ihrer Autoverglasung – auch bei mehreren Schäden am Glas

  • Ist eine Reparatur Ihrer Autoscheibe möglich, verzichtet die Versicherung – anders als bei anderen Teilkaskoschäden – auf Ihre Selbstbeteiligung. Die meisten Glasreparaturen kosten unter 100 Euro, daher ist dies ein besonderer Vorteil für Sie. Denn sonst müssten Sie die Kosten selbst übernehmen.

  • Wenn die gesamte Scheibe ausgetauscht werden muss, zahlen Sie statt der vollen Reparaturkosten nur Ihren Selbstbehalt, in den meisten Fällen 150 Euro.

  • Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt davon unberührt, denn bei der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. Auch ein reiner Teilkaskoschaden, der im Rahmen einer Vollkaskoversicherung abgedeckt ist, führt nicht zur Hochstufung Ihres Versicherungsbeitrages

In welchen Fällen ist ein Scheibentausch ohne Selbstbeteiligung möglich?

Vereinzelt hat es schon Fälle gegeben, in denen Werkstätten mit dem „Erlass der Selbstbeteiligung“ geworben haben und den Kunden entsprechende Gutscheine ausgestellt haben. Oder einen angeblichen „Werbevertrag“ mit dem Kunden geschlossen haben, indem auf der neuen Scheibe ein Aufkleber platziert wurde.


Dies wurde vor Gericht aber nicht anerkannt. Diese Praxis ist als Versicherungsbetrug nicht nur abmahnfähig, sondern kann auch eine Schadenersatzforderung nach sich ziehen. Daher: Ein Scheibentausch ohne Selbstbeteiligung ist generell kaum möglich.


Grundsätzlich kann der Austausch einer Windschutzscheibe bis zu 4.000 Euro kosten. Davon zahlen Sie nur die Selbstbeteiligung, die Sie für Teilkaskoschäden mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. In der Regel sind das 150 Euro. Eine Werkstatt, die den Austausch der Scheibe direkt mit dem Versicherungsunternehmen abrechnet, muss diesen Betrag von Ihnen einnehmen und ihn bei der Abrechnung mit der Versicherung als Einnahme angeben.


Zahlt die Teilkasko auch bei Steinschlag am Scheinwerfer oder am Außenspiegel?


Ja, und nicht nur das. Neben Schäden durch Steinschlag an Scheiben und Verglasungen von Außenspiegeln, Scheinwerfern und Rückleuchten fallen auch Schiebe- und Panoramadächer unter den Versicherungsschutz der Teilkasko. Das Gleiche gilt für Scheiben aus Kunststoff und Plexiglas, wenn diese wie eine Verglasung verarbeitet sind, also etwa bei einem Cabrio oder Wohnmobil. Nicht versichert sind Glühlampen und Solarzellen auf einem Solarschiebedach.


Kostenerstattung erfolgt auch bei erneutem Schaden

Es kann vorkommen, dass Ihre frisch reparierte Windschutzscheibe innerhalb von kürzester Zeit einen weiteren Steinschlag abbekommt. Solange es sich bei dem erneuten Glasschaden nicht um einen Fall von Gewährleistung handelt, trägt Ihre Teilkasko auch diesmal die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes abzüglich der Selbstbeteiligung.

Zahlt die Teilkasko die Behebung eines Risses in der Scheibe meines Autos, auch wenn der TÜV abgelaufen ist?


Ja, selbst in diesem Fall übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Sie zahlt die Reparatur des Risses, damit Ihr Auto danach durch den TÜV kommt.




Viele Grüße,

Dein Team #Lenneglas

 
 
 

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